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Elternkonferenz

In jeder Klasse werden zwei Elternsprecherinnen bzw. Elternsprecher gewählt. Die gewählten Eltern jeder Klasse bilden gemeinsam die Elternkonferenz der Schule. Diese vertritt die schulischen Interessen aller Eltern der Schule. Die Mitglieder der Elternkonferenz wählen aus allen Vertreterinnen und Vertretern einen Vorsitz und die Stellvertretung zum / zur Schulelternsprecher bzw. Schulelternsprecherin.

 

Weiterhin werden aus den Mitgliedern der Elternkonferenz die Mitglieder für die Schulkonferenz, Mitglieder des Kreiselternrates sowie die beratenden Mitglieder der Lehrer - und Fachkonferenzen gewählt.